Start · Förderung Förderung · Stand 17.07.2026

Was der Staat dazugibt.

Bis zu 80 % Zuschuss zur Wärmepumpe. Die Sätze haben sich zum 21.07.2026 geändert. Hier stehen die neuen.

Zum 21. Juli 2026 hat sich die Förderkulisse geändert. Viele Anbieter, darunter mehrere große Hersteller, zeigen noch die alten Zahlen. Hier stehen die neuen.

  • Grundförderung Wärmepumpefür jeden, ohne Bedingung30 %
  • Klimageschwindigkeits-BonusÖl/Kohle/Gasetage/Nachtspeicher oder Gas ab 20 Jahren16 %
  • Einkommens-BonuszvE bis 30.000 / 40.000 / 50.000 €40/30/10 %
  • Effizienzbonuszum 21.07.2026 ersatzlos gestrichen5 %
  • Maximal möglichObergrenze über alle Boni80 %
  • Förderfähige Kostenerste Wohneinheit (vorher 30.000 €)28.000 €
Rechenbeispiel
Einfamilienhaus, Baujahr 1985
Gasheizung, älter als 20 Jahre
Einkommen über 50.000 € (kein Bonus)
Förderfähige Kosten28.000 €
Grundförderung30 %
Klimageschwindigkeits-Bonus16 %
Zuschuss
46 % von 28.000 €
12.880 €

Unverbindliches Beispiel, keine Zusage. Ihr tatsächlicher Anspruch hängt von Heizung, Einkommen und Gebäude ab.

Der Bonus schrumpft: jedes halbe Jahr

Der Klimageschwindigkeits-Bonus ist nicht dauerhaft. Er sinkt stufenweise und läuft dann aus:

  • 21.07.2026 bis 31.01.2027: 16 Prozentpunkte
  • ab 01.02.2027: 12
  • ab 01.08.2027: 8
  • ab 01.02.2028: 4
  • ab 01.08.2028: entfällt

Auch der Höchstbetrag sinkt: ab dem 01.02.2027 halbjährlich um 750 €, von 28.000 € auf 22.000 € im Jahr 2030. Wer saniert, sollte das nicht zu lange vor sich herschieben. Das ist kein Verkaufsdruck, das steht so in der Richtlinie.

Die Bedingung für den Bonus

Sie bekommen die 16 % zusätzlich, wenn eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung ersetzt wird (ohne Altersgrenze), oder eine Gas- bzw. Biomasseheizung, die mindestens 20 Jahre alt ist. Nach dem Tausch darf keine fossile Heizung mehr mitversorgen: ein Gas-Hybrid schließt den Bonus aus.

Die Reihenfolge entscheidet

Der Antrag muss vor der Auftragsvergabe bei der KfW liegen. Nicht vor der Montage, sondern vor der Beauftragung. Das ist der Punkt, an dem die meisten Zuschüsse verloren gehen, und er lässt sich nachträglich nicht heilen. Deshalb ist der Förderantrag bei uns ein eigener Schritt im Ablauf und keine Fußnote.

Und die Photovoltaik?

Für die Anlage selbst gibt es keinen Bundeszuschuss. Es gibt 0 % Mehrwertsteuer bis 30 kWp (§ 12 Abs. 3 UStG, unbefristet) und die Einspeisevergütung von derzeit 7,78 ct/kWh bis 10 kWp (Teileinspeisung, Bundesnetzagentur, gültig bis 31.07.2026, danach sinkt sie erneut). Für Batteriespeicher gibt es keinen Investitionszuschuss des Bundes, nur den Kredit KfW 270.

Regionale Programme: die schlechte Nachricht

Wir könnten hier „Ihre Kommune legt noch etwas drauf" schreiben. Für Aachen wäre das 2026 unwahr: Der Haushalt der Stadt Aachen ist gesperrt, städtische Fördermittel können derzeit nicht bewilligt werden; das Solarprogramm wurde gekürzt, das Altbausanierungs-Programm 2026 nicht fortgeführt. Die StädteRegion Aachen fördert zwar (1.000 € für die Wärmepumpe), gilt aber ausdrücklich nicht für die Stadt Aachen, und die Kontingente sind derzeit vergeben, es gibt nur eine Warteliste.

Wir prüfen für Ihre Gemeinde, was tatsächlich verfügbar ist. Aber wir verkaufen Ihnen keine Förderung, die es nicht gibt.

Das Kleingedruckte, das wirklich zählt

  • Auf Fördermittel besteht kein Rechtsanspruch (Nr. 7.2 der Richtlinie).
  • BEG EM und BEG WG/NWG lassen sich nicht kombinieren.
  • Mit anderen öffentlichen Mitteln gilt eine Kumulierungsgrenze von 60 %.
  • Die steuerliche Förderung nach § 35a/§ 35c EStG ist ausgeschlossen, wenn Sie den Zuschuss nehmen.
  • Fachplanung und Baubegleitung werden mit 50 % gefördert, gedeckelt auf 5.000 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern.

Angaben nach der Förderrichtlinie BEG EM und Veröffentlichungen der KfW, Stand 17.07.2026. Wir prüfen Ihren Anspruch im Vor-Ort-Check, ersetzen aber keine Steuer- oder Rechtsberatung. Maßgeblich ist allein der Bescheid der KfW.

Zwei Personen prüfen am Tisch gemeinsam Bauplan und Unterlagen
Vor-Ort-Check

Erst der Antrag, dann die Beauftragung.

Der Antrag muss vor der Auftragsvergabe bei der KfW liegen, nicht vor der Montage, sondern vor der Beauftragung. Das ist der Punkt, an dem die meisten Zuschüsse verloren gehen.

Deshalb ist der Förderantrag bei uns ein eigener Schritt und keine Fußnote. Im Vor-Ort-Check prüfen wir, welche Boni für Ihr Haus und Ihre Heizung wirklich greifen.

Ratgeber

Fördermittel, ehrlich sortiert.

Für Dämmung und Wärmepumpe gibt es echte Zuschüsse, für Photovoltaik nicht. Wir sagen Ihnen, wo der Staat wirklich zahlt und wo nur Steuervorteile und Kredite warten. Ohne Zahlen, die es nicht gibt.

Wärmepumpe · KfW 458

Bis zu 70 Prozent Zuschuss für die Wärmepumpe.

Es gibt 30 % Grundförderung für jeden, ohne Bedingung, plus 16 % Klimageschwindigkeits-Bonus, wenn eine alte fossile Heizung raus muss. Dazu kommt je nach zu versteuerndem Einkommen ein Einkommensbonus von 10, 30 oder 40 %.

Gedeckelt ist das Ganze bei 70 %, für Haushalte mit geringem Einkommen bei 80 %. Der Klimabonus sinkt ab dem 01.02.2027, ein früher Start lohnt sich.

Dämmung & Hülle · BEG EM

Für die Gebäudehülle 15 Prozent, mit Fahrplan 20.

Wer Dach, Fassade oder Kellerdecke energetisch dämmt oder Fenster tauscht, bekommt 15 % Zuschuss über die BAFA, plus 5 %, wenn die Maßnahme in einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) steht.

Gefördert wird nur die energetische Verbesserung, nicht die reine Neueindeckung eines Dachs. Wir prüfen im Vor-Ort-Check, was bei Ihnen darunterfällt.

Photovoltaik

Für die Anlage selbst gibt es keinen Zuschuss.

Das sagen wir offen: Auf die PV-Anlage zahlt der Bund keinen Zuschuss. Was es gibt, ist 0 % Mehrwertsteuer bis 30 kWp, die EEG-Einspeisevergütung und der zinsgünstige KfW-Kredit 270.

Der KfW 270 ist ein Kredit, kein Zuschuss: er senkt die Zinsen der Finanzierung, nicht den Kaufpreis. Wer Ihnen „Förderung für die PV" verspricht, meint das oder verwechselt es mit der Wärmepumpe.

Sanierungsfahrplan · iSFP

Der Fahrplan, der jede Maßnahme aufwertet.

Ein individueller Sanierungsfahrplan von einer gelisteten Energieberater-Fachkraft ordnet die Maßnahmen und hebt den BAFA-Zuschuss für die Gebäudehülle um 5 Prozentpunkte an.

Die Beratung selbst wird zu 50 % gefördert. Der Fahrplan lohnt sich vor allem, wenn Sie ohnehin mehrere Schritte planen. Er zahlt sich über die Bonuspunkte schnell zurück.

Kombinierbarkeit

Nicht doppelt aufs selbe Bauteil.

Es gilt ein Kumulierungsverbot pro Bauteil: Sie nehmen für dieselbe Maßnahme entweder den Einzelmaßnahmen-Zuschuss (BAFA) oder den Effizienzhaus-Kredit (KfW 261), nicht beides.

Verschiedene Maßnahmen dürfen aber verschiedene Programme nutzen: die Wärmepumpe über KfW 458, die Dämmung über die BAFA. Welche Kombination bei Ihnen am meisten bringt, rechnen wir durch.

Finanzierung & Umschuldung

Finanzierung: wir bringen Sie zusammen.

Die Maßnahme lässt sich finanzieren, und oft lohnt es, eine laufende Baufinanzierung neu zu ordnen. Das ist ein Hebel, der den Gesamtpreis drücken kann.

Beraten und vermitteln darf das nur ein nach § 34i zugelassener Spezialist. Deshalb machen wir das nicht selbst. Wir bringen Sie mit unserem lizenzierten Finanzierungspartner zusammen, den Rest klären Sie direkt mit ihm.

Angaben nach den Richtlinien BEG EM, KfW 458 und den Veröffentlichungen der KfW, Rechtsstand 21.07.2026. Auf Fördermittel besteht kein Rechtsanspruch. Diese Übersicht ist keine Steuer- oder Rechtsberatung; maßgeblich ist allein der Bescheid der jeweiligen Stelle. Wir prüfen Ihren Anspruch im Vor-Ort-Check.

Bis zu 80 % Zuschuss für die Wärmepumpe.

30 % Grundförderung, dazu bis zu 16 % Klimageschwindigkeits-Bonus und der Einkommensbonus, gedeckelt bei bis zu 80 %. Für die Photovoltaik selbst gibt es keinen Zuschuss, aber 0 % Mehrwertsteuer bis 30 kWp.

Kontakt

Ihren Anspruch, einmal ehrlich gerechnet.

Wir prüfen beim Vor-Ort-Check, welche Boni für Ihr Haus und Ihre Heizung wirklich greifen und stellen den Antrag vor der Auftragsvergabe. Kostenlos und unverbindlich.

GebietRheinland & NRW · Termine nach Vereinbarung
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