- Grundförderung Wärmepumpefür jeden, ohne Bedingung30 %
- Klimageschwindigkeits-BonusÖl/Kohle/Gasetage/Nachtspeicher oder Gas ab 20 Jahren16 %
- Einkommens-BonuszvE bis 30.000 / 40.000 / 50.000 €40/30/10 %
- Effizienzbonuszum 21.07.2026 ersatzlos gestrichen5 %
- Maximal möglichObergrenze über alle Boni80 %
- Förderfähige Kostenerste Wohneinheit (vorher 30.000 €)28.000 €
Rechenbeispiel
Einfamilienhaus, Baujahr 1985
Gasheizung, älter als 20 Jahre
Einkommen über 50.000 € (kein Bonus)
Förderfähige Kosten28.000 €
Grundförderung30 %
Klimageschwindigkeits-Bonus16 %
Zuschuss
46 % von 28.000 €12.880 €
Unverbindliches Beispiel, keine Zusage. Ihr tatsächlicher Anspruch hängt von
Heizung, Einkommen und Gebäude ab.
Der Bonus schrumpft: jedes halbe Jahr
Der Klimageschwindigkeits-Bonus ist nicht dauerhaft. Er sinkt stufenweise und läuft dann aus:
- 21.07.2026 bis 31.01.2027: 16 Prozentpunkte
- ab 01.02.2027: 12
- ab 01.08.2027: 8
- ab 01.02.2028: 4
- ab 01.08.2028: entfällt
Auch der Höchstbetrag sinkt: ab dem 01.02.2027 halbjährlich um 750 €, von 28.000 € auf
22.000 € im Jahr 2030. Wer saniert, sollte das nicht zu lange vor sich herschieben. Das ist
kein Verkaufsdruck, das steht so in der Richtlinie.
Die Bedingung für den Bonus
Sie bekommen die 16 % zusätzlich, wenn eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-,
Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung ersetzt wird (ohne Altersgrenze), oder eine
Gas- bzw. Biomasseheizung, die mindestens 20 Jahre alt ist. Nach dem Tausch
darf keine fossile Heizung mehr mitversorgen: ein Gas-Hybrid schließt den Bonus aus.
Die Reihenfolge entscheidet
Der Antrag muss vor der Auftragsvergabe bei der KfW liegen. Nicht vor der
Montage, sondern vor der Beauftragung. Das ist der Punkt, an dem die meisten Zuschüsse
verloren gehen, und er lässt sich nachträglich nicht heilen. Deshalb ist der Förderantrag bei
uns ein eigener Schritt im Ablauf und keine Fußnote.
Und die Photovoltaik?
Für die Anlage selbst gibt es keinen Bundeszuschuss. Es gibt 0 % Mehrwertsteuer
bis 30 kWp (§ 12 Abs. 3 UStG, unbefristet) und die Einspeisevergütung von derzeit
7,78 ct/kWh bis 10 kWp (Teileinspeisung, Bundesnetzagentur, gültig bis
31.07.2026, danach sinkt sie erneut). Für Batteriespeicher gibt es keinen
Investitionszuschuss des Bundes, nur den Kredit KfW 270.
Regionale Programme: die schlechte Nachricht
Wir könnten hier „Ihre Kommune legt noch etwas drauf" schreiben. Für Aachen wäre das 2026
unwahr: Der Haushalt der Stadt Aachen ist gesperrt, städtische Fördermittel
können derzeit nicht bewilligt werden; das Solarprogramm wurde gekürzt, das
Altbausanierungs-Programm 2026 nicht fortgeführt. Die StädteRegion Aachen
fördert zwar (1.000 € für die Wärmepumpe), gilt aber ausdrücklich nicht für die
Stadt Aachen, und die Kontingente sind derzeit vergeben, es gibt nur eine Warteliste.
Wir prüfen für Ihre Gemeinde, was tatsächlich verfügbar ist. Aber wir verkaufen Ihnen keine
Förderung, die es nicht gibt.
Das Kleingedruckte, das wirklich zählt
- Auf Fördermittel besteht kein Rechtsanspruch (Nr. 7.2 der Richtlinie).
- BEG EM und BEG WG/NWG lassen sich nicht kombinieren.
- Mit anderen öffentlichen Mitteln gilt eine Kumulierungsgrenze von 60 %.
- Die steuerliche Förderung nach § 35a/§ 35c EStG ist ausgeschlossen, wenn
Sie den Zuschuss nehmen.
- Fachplanung und Baubegleitung werden mit 50 % gefördert, gedeckelt auf
5.000 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern.
Angaben nach der Förderrichtlinie BEG EM und
Veröffentlichungen der KfW, Stand 17.07.2026. Wir prüfen Ihren Anspruch im Vor-Ort-Check,
ersetzen aber keine Steuer- oder Rechtsberatung. Maßgeblich ist allein der Bescheid der KfW.